Ware nicht vor Taubenkot geschützt – und dann noch verkauft: Geldstrafe für Bäcker

Symbolfoto. Foto: Pexels / Pixabay 2017
Vom Amtsgericht Duisburg ist der Seniorchef einer Bäckerei aus Kamp-Lintfort zu einer Geldstrafe von 1.050 Euro verurteilt worden, weil er Lebensmittel in Verkehr gebracht hat, die dafür nicht geeignet waren. Gemäß Aussage einer ehemaligen Verkäuferin auf dem Marktstand der Bäckerei hatten Tauben auf das Brot gekotet, das bei ihrem Dienstantritt bereits in der Auslage war – ungeschützt. Auf die telefonische Rücksprache, wie damit zu verfahren sei, habe sie die Anweisung bekommen: abwischen und verkaufen. Dafür erließ die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 35 Tagessätze zu 30 Euro. Da der Bäcker Widerspruch einlegte, kam der Fall vor Gericht. Nach kurzer, heftiger und aussichtsloser Gegenwehr (Befangenheitsantrag gegenüber dem Gericht und trotzige Schuldabwehr durch Verweis auf die Lieferanweisung) aber akzeptierte er die Strafe.
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am 27.05.2025
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