Kommentar: Was ist eigentlich ein A-Artikel?
Vor Kurzem besuchte uns Aiperia-Gründer Franz Seubert. Im Gespräch ging es natürlich um Sortimentssteuerung und die dazu notwendigen Informationen – egal, ob man die eigenen grauen Zellen oder die KI nutzt. Dabei kam heraus, dass die Bäcker in der Regel ihre A-, B- und C-Artikel nach Umsatzvolumen kennen, der Ertrag des jeweiligen Artikels vielen aber nur sehr oberflächlich – „Brötchen ist besser als Sahnetorte“ – bekannt ist. Um zu schlaumeiern: Das ist für eine sinnvolle Sortimentssteuerung heute zu wenig. Natürlich trifft am Ende immer der Kunde die Kaufentscheidung. Aber es ist auf jeden Fall sinnvoller, ihn zum Beispiel durch Aktionen in Richtung des Artikels mit höherem Ertrag zu schubsen, als ihn mit Gewalt an die Produkte mit schlechtem Ertrag zu gewöhnen. Und ja, wir wissen, dass es leichter ist, den Oberlehrer heraushängen zu lassen als im Tagesgeschäft auch noch diese Aufgabe unterzubringen. Wir kennen aber einige Betriebe, die durch die entsprechende Arbeit am Sortiment den Ertrag fühlbar steigern konnten. Wenn Sie also demnächst etwas Zeit haben, weil alle Fragebögen bezüglich des LGBTQ+Dingsda-gerechten Anbaus Ihrer Kaffeebohnen ausgefüllt sind, verpassen Sie Ihren A-, B- und C-Artikeln nach Umsatz auch noch eine 1, 2 oder 3 nach Ertrag. Ein B1-Artikel ist dann zum Beispiel ein „Hidden Star“, den man zum A-Artikel machen sollte. Und ein C3 der Kandidat für die intensive Prüfung, ob es wirklich Gründe für den Verbleib im Sortiment gibt.
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Autor
Dirk Waclawek
Veröffentlicht am
14.09.2026