Zentralverband: Acht Forderungen an die Bundesregierung

ZV-Präsident Michael Wippler. Foto: Zentralverband Bäckerhandwerk 2020
Im Angesicht der sich verschärfenden Energiekrise hat der Zentralverband  acht Forderungen an die Bundesregierung formuliert. „Handwerksbäckereien sind als lebensmittelproduzierendes Gewerbe systemrelevant“, stellt der ZV fest. „Sie zählen zu den ‚Unternehmen der Kritischen Infrastruktur Ernährung‘ gemäß den Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.“ Die Bundesregierung habe zwar angekündigt, dass sie dem Handwerk in der Krise beistehen wolle, doch habe sie keine Taten folgen lassen. Die Forderungen des ZV im Einzelnen:
  1. Die Bundesregierung müsse „mit Hilfe von Zuschüssen eine existenzbedrohende Situation von Handwerksbäckereien verhindern“ und mindestens die „Betriebe, deren bisherige günstige Energielieferverträge in 2022 geendet haben und seitdem von erheblich gestiegenen Energiekosten betroffen sind sowie Betriebe, die sich am Spotmarkt versorgen“, als Härtefall anerkennen. Bis Mitte November sei ein Notfallfonds einzurichten. „Die Bundesregierung muss ihren mehrfach angekündigten Abwehrschirm nun wirksam und sofort aufspannen.“
  2. Bei der Einmalzahlung einer Energiepauschale im Dezember 2022 dürfe es nicht bleiben. Sie müsse auch im Januar und Februar 2023 für „systemrelevante, lebensmittelproduzierende Unternehmen einschließlich ihrer Verkaufsstellen“ erfolgen.
  3. Für diese Betriebe müsse ab März 2023 „ein gesondertes Gaspreisentlastungsregime geschaffen“ werden, das heißt, dass für sie „ab 01. März 2023 bis mindestens 30. April 2024 eine Gaspreisbremse von 5 ct/kWh netto“ gelten müsse, und zwar „bezogen auf 80% ihres Jahresverbrauchs aus 2021.“
  4. Die Regelungen zur Gaspreisbremse müssten ergänzt werden, um die Bäckereien, die nicht von der KMU-Definition erfasst seien, aber keine industriellen Produzenten sind, zu erfassen. Es sei zu klären, wie Betriebe zu behandeln seien, die keine Abschlagszahlungen leisten. Und dann bräuchte es eine Regelung zum Umgang mit Bäckereien, die Mieter seien.
  5. Auch Bäcker, die nicht mit Gas heizten, müssten Hilfe der Bundesregierung erhalten.
  6. Ein gesetzlicher Versorgungszwang von Firmen müsse her, die keinen neuen Strom- oder Gasvertrag erhalten würden.
  7. Die Parteien müssten jetzt ihre Differenzen überwinden und sich darauf verständigen, notfalls die Schuldenbremse auszusetzen und die Laufzeit der drei verbliebenen Atomkraftwerke „bis mindestens 2025“ zu verlängern.
  8. Die konkreten Details von Gaspreisbremse, Strompreisbremse und Härtefallfonds müssten Anfang November erarbeitet und vorgestellt werden, um sie sodann unverzüglich umzusetzen.
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am 21.10.2022
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