Zentralverband: Dauerbeköderung muss möglich bleiben
Dr. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. Foto: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. 2024
Die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) muss weiterhin erlaubt bleiben. Das fordert der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks in einer Pressemitteilung angesichts von Überlegungen auf EU-Ebene und beim Bundesumweltamt, diese zu verbieten. Konsequenter Schutz vor Mäusen oder Ratten in Backstuben könne oft nur gewährleistet werden, wenn Betriebe vorbeugend handeln. Daher sei in Deutschlands Bäckereien die Dauerbeköderung seit Jahrzehnten bewährte Praxis. „Unsere Betriebe können nicht abwarten, bis ein Schaden durch Schädlinge entstanden ist“, erklärte Dr. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Man fordere, „dass die Ausnahmeregelung für das Lebensmittelhandwerk in Deutschland bestehen bleibt“.
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am
06.02.2026